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Zuschüsse für Vereine

Zuschussinfoabende und Beratungsstunden

Wir bieten dir mehrmals pro Jahr Zuschussinfoabende in Präsenz und Online an. Den nächsten Termin findest du bei den Terminen für unseren aktuellen Veranstaltungen.

Zudem bieten wir regelmäßig Beratungsstunden online an, hier beantworten wir eure speziellen Fragen. Auch diese Termine findet ihr bei den aktuellen Veranstaltungen.

Du willst einen Zuschussabend speziell nach den Bedürfnissen deines Verbandes?
Auch das machen wir möglich, bei Interesse wende dich gerne an uns.


KJR - Zuschussportal

Die finanzielle Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg ist eine unserer wichtigsten Aufgaben. Mit dem KJR Zuschussportal hast du die Möglichkeit, die Anträge für Zuschüsse der Jugendarbeit ganz leicht zu stellen. Und du bist immer auf dem Laufenden zum aktuellen Bearbeitungsstand eurer Anträge.

                                                   www.kjr-zuschuss.de

Informationen zur Anmeldung und Anwendung des KJR Zuschussportal:

 Kurzinformation Zuschussportal

Downloads Exceltabellen für Zuschussanträge – als Ergänzung zum Antrag im Zuschussportal

Exceltabellen für Zuschussantrag Veranstaltung ohne Übernachtung:

Einnahmen und Ausgabenaufstellung ohne Übernachtung

Teilnahmeliste für Veranstaltungen ohne Übernachtung 

Exceltabellen für Zuschussantrag Veranstaltung mit Übernachtung

Einnahmen und Ausgabenaufstellung mit Übernachtung  

Teilnahmeliste für Veranstaltungen mit Übernachtung

Teilnahmeliste erweiterbar (dient nur der Erfassung bei der Veranstaltung – nicht in den Antrag hochladen)

Weitere Informationen

Alle Infos von A bis Z rund um die Zuschüsse für die Jugendarbeit, wann gibt es für was Geld? Aber auch die Info wofür es keine Zuschüsse gibt und die Zuschussfristen, das alles findest du hier:

Zuschussrichtlinien gültig ab dem 01.01.2025

Wer nach dem Zuschussinfoabend gerne noch mal was nachlesen möchte oder sich nicht so ganz sicher ist, für was man so alles Zuschüsse bekommen kann, hier findet ihr alle Infos:

Aktuelle Präsentation Zuschussrichtlinien

 

Achtung liebe Antragsteller*Innen:

Es gelten die Bestimmungen der Zuschussrichtlinien.

Da es sich bei den Zuschussgeldern um Gelder der öffentlichen Hand handelt, gelten folgende Fördergrundsätze:

Es gilt für alle Zuschussarten  (außer pauschale Verwaltungskosten und Grundförderung für Jugendleiter*Innen):

Ein Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn auch nachweisbare Ausgaben angegeben werden.

Der Zuschuss kann maximal nur in Höhe der nachgewiesenen Gesamtausgaben erfolgen.

Achtung Fristen:

Bitte beachten Sie die Antragsfristen für die jeweilige Antragsart, wie z.B. die 8 Wochenfrist bei Veranstaltungen ohne/mit Übernachtung, Mitarbeiterbildung, Förderung der Aus- und Fortbildung für ehrenamtlich Tätige!

Notwendige Unterlagen:

Bitte beachten Sie immer die Hinweise, welche Unterlagen jeweils beigelegt werden sollen

Zuschüsse für den Förderbereich Räume der Jugendarbeit
(Punkt 4 der Zuschussrichtlinien)

Wenn du einen Zuschuss für Räume der Jugendarbeit
brauchst, dann melde dich beim Kreisjugendamt Ebersberg. Nutz hierzu das Beratungsangebot
und Antragsformular des Kreisjugendamtes.

 

https://kreisjugendamt.lra-ebe.de/praeventive-jugendhilfe/zuschuesse-fuer-die-jugendarbeit/zuschussantraege/

Jonas Hildwein, 08092 823 314  

Fördervoraussetzungen für Trainingslager im Zuschussbereich 2.1.2
„Veranstaltungen mit Übernachtung“
Die Förderung im Bereich 2.1.2 „Veranstaltungen mit Übernachtung“ richtet sich
grundsätzlich an Freizeiten.  Bei der Neuregelung der Förderung der Jugendarbeit im Jahr 2017 haben wir uns – unter Beteiligung auch von Vertreter*innen der Sportvereine im Landkreis – darauf geeinigt, Trainingslager mit Übernachtung im Ausnahmefall (!) unter bestimmten Voraussetzungen zu fördern. Trainingslager sind daher nur förderfähig, wenn sie zu mehr als 50 % aus freizeitpädagogischen Anteilen bestehen. Freizeitpädagogischen Charakter haben Einheiten, die der Gemeinschaft, der Teambildung und der allgemeinen Bildung dienen. Dies in klarer Abgrenzung zu einem „normalen“ Trainingslager, das aus den genannten Zuschussmitteln nicht fördertauglich ist.
Bei Zuschussanträgen für Trainingslager muss ein vollständiger tabellarischer Ablaufplan beigefügt werden – mit einer eigenständigen Aufteilung der exakten Stundenanteile für Trainingszeiten und freizeitpädagogische Einheiten. Bei der Prüfung dieser Zeiten wird genau abgegrenzt, welche Einheiten als freizeitpädagogische Inhalte anerkannt werden können. Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen sportlicher Aktivität (zur Leistungssteigerung im sportlichen Bereich) und freizeitpädagogischen Inhalten.  Sportliche Einheiten, die der eigenen Sportart dienen – etwa Konditionseinheiten wie zusätzliches Kraft- oder Ausdauertraining – können nicht dem freizeitpädagogischen Zeitanteil zugeordnet werden. Ebenso dürfen weder Fahrzeiten noch reine Essenszeiten als freizeitpädagogische Einheiten gewertet werden.
Was bedeutet Freizeitpädagogik?
Freizeitpädagogik meint die pädagogische Arbeit in und über Freizeit. Sie gibt Anregungen für eine sinnvolle Freizeitgestaltung – also für die Nutzung von Freizeit für Kultur, Erholung und soziales Engagement. Ihre Aktivitäten fördern die Persönlichkeitsentwicklung und damit auch die gesellschaftliche Teilhabe. Lernen im freizeitpädagogischen Feld orientiert sich an der Wirkung, die sich aus der Interaktion mit Natur, Umwelt und der Gruppe ergibt. Dem individuellen Erleben sowie dem Gruppenprozess als Ganzem kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.
Voraussetzungen für die Förderung
Damit ein Trainingslager förderfähig ist, müssen mehr als 50 % der Gesamtzeit auf freizeitpädagogische Inhalte entfallen. Dazu zählen beispielsweise:
– selbstbestimmtes Spielen
– gemeinsames Erleben bei Freizeitaktivitäten (z. B. Besichtigungen, Schnitzeljagd, Rollenspiele)
– gemeinsame Besichtigungen zur Vermittlung anderer Kulturen
– Gruppenpädagogik (also das gemeinsame Erfahren und Reflektieren)
– das gemeinsame Erarbeiten eines Abendprogramms
– gemeinsames Kochen
– kreative oder soziale Projektarbeit
Bei den freizeitpädagogischen Inhalten sollen Kinder und Jugendliche aktiv werden,
mitbestimmen und die Angebote gemeinsam gestalten können. 

Zusammenfassung zum Thema Freizeiten in der Jugendarbeit
Die Maßnahmen der Jugendverbände im Bereich der Freizeiten bieten Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, aktiv zu werden, selbst mitzubestimmen und das Angebot mitzugestalten. In geeigneten Formen wie Lagerräten, Plena oder Morgen- und Abendrunden wird etwa über das Programm und die Regeln des Zusammenlebens diskutiert und entschieden. Erwachsene und jugendliche Leiter*innen bieten den Rahmen und Raum – Kinder und Jugendliche eignen sich diesen an und gestalten ihn.
Freizeiten bringen den teilnehmenden Kindern und Jugendlichen Freude und Erholung. Gemeinsame Gruppenerlebnisse und persönliche Erfahrungen stärken Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein. Sie ermöglichen Erlebnisse, die im alltäglichen Umfeld oft nicht oder nur eingeschränkt möglich sind. Dazu gehört:
– Freiräume zu schaffen
– andere Kulturen und Lebensstile kennenzulernen
– sich bewusst mit diesen auseinanderzusetzen
Dabei findet soziales Lernen statt: Kinder und Jugendliche können ihre Rolle in der Gruppe ausprobieren und lernen, mit Feedback aus der Gemeinschaft umzugehen.  Freizeiten holen Kinder und Jugendliche bewusst aus ihrem gewohnten Umfeld. Dies geschieht einerseits durch die räumliche Veränderung oder ein anderes personelles Umfeld, andererseits durch die Erfahrung einer anderen Gemeinschaft (auf Zeit), mit einer anderen Kultur des Zusammenlebens, mit Freiräumen statt Alltagszwängen, mit Selbst- statt Fremdbestimmung und ohne Leistungsdruck.

Euer Kreisjugendring Zuschussteam

Es gibt weitere Möglichkeiten Bei uns zuschüsse für Dich und deinen Verein zu Beantragen. Hier findest du alle Infos!

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