Juleica
Die Juleica (Jugendleiter/in-Card) ist der Ausweis für alle Jugendleiter/innen im Landkreis Ebersberg und bundesweit. Sie ist der Nachweis, dass Ihr tatsächlich als Jugendleiter/innen aktiv seid und ist unter anderem für die Vergünstigungen notwendig.
Alle wichtigen Infos zu den Voraussetzungen und zum Antragsverfahren (mit Schritt für Schritt Anleitung).
Der Bayerische Jugendring hat auf seiner Homepage umfangreiche Infos zum Thema Ehrenamt und Engagement in der Jugendarbeit zusammengestellt.
Infos über das Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmer_innen zum Zwecke der Jugendarbeit
Grundförderung der Jugendleiter/innen
Jede/r Jugendleiter/in, die/der im Besitz einer gültigen Juleica ist und keine Aufwandsentschädigung o.ä. erhält, kann einmal jährlich einen zweckfreien Zuschuss in Höhe von 100,- € erhalten.
Zur Antragstellung bitte auf unserem Online-Zuschussportal anmelden. ACHTUNG: Antragsfrist ist der 31. August!
Voraussetzungen für die Ausstellung der Juleica:
- Für einen anerkannten freien oder öffentlichen Träger der Jugendhilfe längerfristig und kontinuierlich ehrenamtlich als Jugendleiter/in tätig, z.B.: Woche für Woche in einer Jugendgruppe, bei der Organisation von Konzerten und Festivals, als Teamer/in von Seminaren, in Jugendzentren oder kommunalen Initiativen (wie z.B. Jugendcafés, Jugendtreffs etc.), als Betreuer/innen von Ferienfreizeiten
- Absolvierung einer Ausbildung mit mindestens 34 Zeitstunden
- Nur bei Erstausstellung: Grundausbildung Erste Hilfe max. 3 Jahre alt (ist die Jugendarbeit i.d.R. nicht mit besonderen Gefährdungslagen verbunden genügen 8 UE); ab dem 01.04.2015 umfasst die Grundausbildung Erste Hilfe nur noch 9 UE;
- 16 Jahre alt (in Ausnahmefällen 15 Jahre)
- Bei Verlängerung der Juleica: Nachweis über Fortbildung von mind. 8 Zeitstunden (innerhalb der letzten 3 Jahre) sowie weiterhin ehrenamtliche Tätigkeit
Ehrenamtskarte

Alle Inhaber der Juleica können die Ehrenamtskarte (bitte Kopie der Juleica beilegen) beantragen. Bitte dran denken, selber unterschreiben und bei Minderjährigen bitte auch die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.
Voraussetzungen für die Ausstellung der Ehrenamtskarte:
- Alle Inhaber der Juleica können die Ehrenamtskarte beantragen (bitte Kopie der Juleica beilegen)