100 % Zuschuss für Corona bedingte Ausfallkosten in der Jugendarbeit

Gute Nachrichten in schwierigen Zeiten für alle Vereine und Anbieter bei denen aufgrund des Virus Freizeiten, Projekte oder Ferienprogrammaktionen abgesagt werden mussten.

In den letzten Wochen haben wir Eure Rückmeldungen zu diesen außerordentlichen Kosten gesammelt. Viele von Euch sind aufgrund der Krise auf ungeplanten Kosten sitzen geblieben. Ob es sich um die Stornokosten für den Zeltplatz oder um die Druckkosten für Flyer und Plakate für die ausgefallene Ferienaktion handelt. So vielfältig die Jugendarbeit im Landkreis ist, so vielfältig sind Eure finanziellen Bedarfe in Zeiten von Corona. Wir wollen Euch damit nicht allein lassen und Euch unterstützen. Darum hat sich der Vorstand beraten und einen Sonderzuschuss in Höhe von 100 % für diese außergewöhnliche Kostenbelastung beschlossen.

Hier der Vorstandsbeschluss in voller Länge:
Der Kreisjugendring Ebersberg bezuschusst die Corona bedingten Ausfallkosten im Bereich der Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg zu 100 %.
Bei landkreisübergreifenden Maßnahmen, die ausfallen mussten, können die Ausfallkosten anteilig nach der Anzahl der angemeldeten Teilnehmenden aus dem Landkreis Ebersberg gefördert werden.
Die Antragstellung erfolgt formlos unter Bezeichnung, Ort und Datum der geplanten und abgesagten Maßnahme und Nennung der Art der Ausfallkosten. Es müssen alle Belege eingereicht werden.

Darum scheut euch nicht, eure ausgefallenen Freizeiten und Projekte, für die Ausfallgebühren und Kosten (z.B. auch Druckkosten etc.) entstanden sind, bei uns einzureichen. Die Antragstellung erfolgt formlos per E-Mail.

Zur Antragstellung:

Bitte sendet uns eine E-Mail an

  • Name, Vorname, Organisation, Mailadresse und Telefonnummer für Rückfragen
  • Art der Veranstaltung (z.B. Zeltlager, Radausflug)
  • Entstandene Kosten gesamt
  • eine Auflistung, welche Kosten euch genau entstanden sind (z. B. Stornogebühr Zeltplatz, Flyerdruck etc.) mit den einzelnen Beträgen
  • die Bankdaten des Vereins für die Überweisung des Zuschusses
  • die Rechnungsbelege als PDF oder JPEG

Im Übrigen gelten auch für den Zuschuss für Corona bedingte Ausfallkosten die allgemeinen Grundlagen der Zuschussrichtlinien für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg in Bezug auf Nachweise, Aufbewahrungspflicht von Belegen und Rückzahlung für zu Unrecht erhaltene Zuschüsse.

Jeder Einzelfall wird von uns eingehend geprüft, evtl. stellen wir auch Rückfragen, oder fordern bei euch noch weitere Unterlagen an.

Wenn ihr euch nicht sicher seid, ob Ihr einen Zuschuss beantragen könnt, dann ruft uns gerne an oder schreibt uns eine E-Mail. Wir beraten euch gerne zu allen Fragen rund um die Jugendarbeit.