Freizeitpass

Für arbeitslose Jugendliche und junge Erwachsene

Seit Jahren schon erhalten Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres die Grüne Karte für das Gesamttarifgebiet zum halben Preis. Voraussetzung neben der Altersbeschränkung ist, dass der/die Jugendliche eine aktuelle Arbeitslosenbescheinigung vom Arbeitsamt vorlegen kann.

Hier kooperiert der Kreisjugendring mit dem Verein Brücke e.V., bei dem ihr auch weitere Infos zur Unterstützung bekommt, wenn ihr gerade eine jobfreie Phase habt.

Bitte wendet euch an die Brücke für den Freizeitpass: