Der Landkreis Ebersberg bietet finanzielle Unterstützung für den Neustart der Jugendarbeit!
Der Kreisjugendring Ebersberg möchte die Verbände und Vereine bei dem Neustart der Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg auch finanziell unkompliziert und schnell unterstützen.
Deshalb haben wir zusammen mit dem Kreisjugendamt ein Maßnahmenpaket für die Jugendarbeit geschnürt:
1. Ab sofort können die in der Jugendarbeit im Landkreis tätigen Vereine beim Kreisjugendring Ebersberg einen Antrag auf eine Corona-Pauschale für den Neustart ihrer Jugendarbeit stellen.
- Der Antrag für die „Corona-Pauschale in der Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg“ kann über das neue Zuschussportal gestellt werden:
- Um den Antrag zu stellen, ist vorab die Registrierung im Zuschussportal sowie innerhalb des Portals die Beantragung der „Mitgliedschaft“ im jeweiligen Verein erforderlich. Wir bitten die Antragstellenden vor der Antragstellung die FAQs auf der Startseite zu beachten und/oder unser Zuschusswesen-Erklärvideo zu nutzen.
- Die Förderpauschale beträgt pro Verein einmalig für das Jahr 2021 400,- €.
- Antragsfrist ist der 31.10.2021.
- Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, der Fördertopf ist mit 60.000,- € für das Haushaltsjahr 2021 gedeckelt. Die Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet und bewilligt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
- Die Pauschale ist nach den allgemeinen Fördergrundsätzen der Zuschussrichtlinien für die Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg zweckgebunden zu verwenden.
- Die Prüfung der Antragsberechtigung der in der Jugendarbeit im Landkreis Ebersberg tätigen Vereine erfolgt durch den Kreisjugendring nach Antragseinreichung.
2. Der Fördertopf im Bereich 2.4 neue Projekte wird erweitert
- Hier können neue Ideen, wie z.B. die Gruppenarbeit wieder belebt werden kann, wie die Neugewinnung von Jugendleiter*innen gefördert werden kann, etc. mit maximal 70 % (bisher 50%) der Gesamtkosten für das eingereichte Projekt, bzw. maximal 700,- € (bisher 500,- €) pro Zuschussantrag gefördert werden.
- Der Zuschuss wird hier vor Projektbeginn bewilligt. Ein Mittelverwendungsnachweis muss nach Projektende eingereicht werden.
3. Zuletzt bietet der KJR nach wie vor die Möglichkeit, einen Zuschussantrag für Corona bedingte Ausfallkosten zu stellen
Hier besteht eine Fördermöglichkeit von 100 % der nachgewiesenen unvermeidbaren z.B. Stornokosten von Freizeiten.
Informationen zur Antragstellung
Für Fragen steht der Kreisjugendring gerne zur Verfügung:
E-Mail:
Mobil: 0160 95333041
Wir bitten um Verständnis, dass es urlaubsbedingt zu Verzögerungen in der Antragsbearbeitung kommen kann.