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Juleica & Ehrenamtskarte

Juleica

Die Juleica (Jugendleiter/in-Card) ist der Ausweis für alle Jugendleiter/innen im Landkreis Ebersberg und bundesweit. Sie ist der Nachweis, dass Ihr tatsächlich als Jugendleiter/innen aktiv seid und ist unter anderem für die Vergünstigungen notwendig.

Alle wichtigen Infos zu den Voraussetzungen und zum Antragsverfahren (mit Schritt für Schritt Anleitung).

Der Bayerische Jugendring hat auf seiner Homepage umfangreiche Infos zum Thema Ehrenamt und Engagement in der Jugendarbeit zusammengestellt.

Infos über das Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmer_innen zum Zwecke der Jugendarbeit

Aktuelle Informationen zur Juleica in der Corona-Pandemie-Zeit

Du hast eine Juleica deren Gültigkeit in diesem Jahr endet? Du hattest dich vielleicht bereits für eine Fortbildung angemeldet und diese wurde wegen der Corona-Pandemie abgesagt?

Dann haben wir ein paar wichtige Informationen für dich:
Juleicas, die in der Zeit vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 ihre Gültigkeit verloren haben oder verlieren würden, werden automatisch bis zum 31.12.2020 verlängert. Unabhängig davon gilt weiterhin, dass die Juleica beim Wegfall der Voraussetzungen zurückzugeben ist (also z.B. wenn du nicht mehr ehrenamtlich aktiv bist).
Der Deutsche Bundesjugendring entwickelt zz. ein geeignetes Verfahren, um diese verlängerte Gültigkeit im Online-Antragsverfahren sichtbar zu machen und Jugendleiter*innen eine Bestätigung für die verlängerte Zeit zur Verfügung zu stellen.
Die dafür notwendigen Anpassungen im Online-Antragsverfahren sowie der Versand einer Bestätigung/eines Zertifikats bzgl. der automatischen Verlängerung werden bis Mitte/Ende Mai umgesetzt.

Und die digitalen Angebote sind deine Chance trotzdem vielleicht doch auch jetzt eine Juleica-Fortbildung zu absolvieren. Denn für 2020 gilt: Verlängerungsausbildungen können auch komplett als digitale Ausbildung durchgeführt und anerkannt werden. Es ist möglich, verschiedene, zeitlich voneinander getrennte Module zu absolvieren, welche für die Verlängerung als gesamte Ausbildung anerkannt werden. Welche Module/Themen als digitale Maßnahme durchgeführt und anerkannt werden können, wird durch die jeweilige Landeszentralstelle bestimmt und geregelt. Die Form der Ausbildung sollte beim Onlineantrag inklusive Datum und allen weiteren notwendigen Angaben angegeben werden. Einige der Fortbildungs-Angebote werden auch auf www.juleica-ausbildung.de eingetragen – dort gibt es eine gesonderte Kategorie für Online-Angebote.

Grundförderung der Jugendleiter/innen

Jede/r Jugendleiter/in, die/der im Besitz einer gültigen Juleica ist und keine Aufwandsentschädigung o.ä. erhält, kann einmal jährlich einen zweckfreien Zuschuss in Höhe von 100,- € erhalten.

Zur Antragstellung bitte auf unserem Online-Zuschussportal  anmelden. ACHTUNG: Antragsfrist ist der 31. August!

Voraussetzungen für die Ausstellung der Juleica:

Ehrenamtskarte

Die Bayerische Ehrenamtskarte ist ein sichtbares Zeichen der Anerkennung für besonderes Bürgerschaftliches Engagement. Ehrenamt findet größtenteils vor Ort statt – in der Gemeinde, der Stadt, dem Landkreis, in dem die Ehrenamtlichen wohnen. Und doch leistet jedes Bürgerschaftliche Engagement einen Beitrag zum Gemeinwohl, der über die jeweilige Gemeinde-, Stadt- oder Kreisgrenze hinaus wirkt und letztlich dem gesamten Freistaat zugute kommt. Deshalb arbeiten der Freistaat Bayern, die kreisfreien Städte und die Landkreise Bayerns zusammen, um mit dieser bayernweit gültigen Ehrenamtskarte ein „Dankeschön“ an die besonders engagierten Bürger zu richten.
 
Achtung – gleich auch die bayernweit gültigen Ehrenamtskarte beantragen!
 

Alle Inhaber der Juleica können die Ehrenamtskarte (bitte Kopie der Juleica beilegen) beantragen. Bitte dran denken, selber unterschreiben und bei Minderjährigen bitte auch die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.

Voraussetzungen für die Ausstellung der Ehrenamtskarte: